
Mit allgemeinen Persönlichkeitsrecht wird das Recht bezeichnet, dass über die allgemeine Handlungsfreiheit hinaus, die Ausstrahlungen der Persönlichkeit eines Menschen in allen Beziehungen umfasst. Darunter fallen z.B. das Recht am eigenen Bild, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht keine unerwünschten Anrufe zu bekommen ...
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